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pflegegrad 2

Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO Gegenstand und Dauer Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den …

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO

  1. Gegenstand und Dauer

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer (Sven Sulik, pflegegrad2.com) im Auftrag des Kunden (Pflegedienst). Die Laufzeit entspricht der Dauer der Nutzung der Plattform pflegegrad2.com.

  1. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten primär, um für den Auftraggeber rechtssicher zu dokumentieren, dass dieser seiner gesetzlichen und vom Medizinischen Dienst (MD) geforderten Beratungs- und Schulungspflicht gegenüber pflegenden Angehörigen nachgekommen ist. Dies umfasst:

  • Die automatisierte Dokumentation der festgestellten Defizite und der Einleitung von Maßnahmen (Weiterleitung an die Schulungsplattform).
  • Den automatisierten Versand des Links zur Schulungsplattform an die Angehörigen.
  • Optional: Die Generierung von Schulungszertifikaten nach Abschluss der Module.
  1. Kategorien betroffener Personen & Datenarten
  • Personen: Pflegende Angehörige, Patienten.
  • Daten: Namen und E-Mail-Adressen (Angehörige zur Bereitstellung der Plattform) sowie Namen der Patienten zur ausschließlichen Zuordnung und Erstellung der MD-Nachweise für den Pflegedienst.
  1. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich und bestätigt, dass die betroffenen Personen über die Weiterleitung der Daten zur Erfüllung der Schulungspflicht informiert wurden. Er hat das Recht, die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zu kontrollieren.

  1. Pflichten des Auftragnehmers
  • Die Daten werden ausschließlich zur Dokumentation der Nachweispflicht und Bereitstellung der Plattform verarbeitet.
  • Das mit der Verarbeitung befasste Personal ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Nach Beendigung des Auftrags werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  1. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragnehmer sichert die Daten durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, sicheres Hosting in Deutschland) gegen Missbrauch und Verlust ab.

  1. Unterauftragsverhältnisse

Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz folgender Subunternehmer für das Hosting der Web-Plattform:

  • IONOS SE (Serverstandort Deutschland).
  1. Haftung und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig, sofern er durch eine eindeutige Handlung (z. B. Setzen eines Häkchens im Registrierungsprozess bei Akzeptanz der Nutzungsbedingungen) akzeptiert wurde.