Pflegegrad 1: Alle Leistungen und Höchstbeträge im Überblick (Stand 2026) #
Dieser Leitfaden fasst die finanziellen Ansprüche und Sachleistungen für Versicherte mit Pflegegrad 1 für das Kalenderjahr 2026 zusammen. Pflegegrad 1 nimmt im System der Pflegeversicherung einen Sonderstatus ein, da hier vorrangig die Selbstständigkeit gefördert und präventiv unterstützt werden soll.
1. Kernbudget: Der Entlastungsbetrag #
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf das reguläre Pflegegeld oder die klassischen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI [cite: 21, 219]. Stattdessen steht der Entlastungsbetrag im Zentrum der Versorgung.
| Leistungsart | Betrag 2026 (pro Monat) | Verwendungszweck & Besonderheiten |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131,00 € | Sonderregel für PG 1: Anders als bei höheren Pflegegraden darf dieses Budget nicht nur für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe, sondern explizit auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege durch einen Pflegedienst) genutzt werden. Es fungiert somit als „Mini-Sachleistung“. Nicht verbrauchte Beträge sind in Folgemonate übertragbar. |
| Pflegegeld / Pflegesachleistung | 0,00 € | Kein gesetzlicher Anspruch bei Pflegegrad 1. |
2. Hilfsmittel und technische Unterstützung #
Auch mit Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf unterstützende Pflegehilfsmittel [cite: 249].
| Leistungsart | Zuschuss 2026 | Details |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42,00 € monatlich | Für Einmalprodukte wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Oft bequem als monatliche „Pflegebox“ beziehbar. |
| Hausnotrufsysteme | 25,50 € monatlich | Beinhaltet die monatliche Grundpauschale (Basistarif). Die einmalige Anschlussgebühr wird bei Erfüllung der Voraussetzungen in der Regel ebenfalls von der Pflegekasse gedeckt |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | Bis zu 70,00 € monatlich | Unterteilt in bis zu 40,00 € für App/Software-Lizenzen (z. B. Sturzprävention, kognitives Training) und bis zu 30,00 € für die Begleitung und Einrichtung durch ambulante Dienste. |
3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen #
Prävention ist im Pflegegrad 1 essenziell. Bauliche Anpassungen, die Barrieren reduzieren (z. B. Badewanne zur Dusche umbauen, Haltegriffe), werden voll gefördert.
- Für Einzelpersonen: Max. 4.180,00 € pro Maßnahme.
- Für zwei Pflegebedürftige (z. B. Ehepaar): Max. 8.360,00 € pro Maßnahme.
- Ein erneuter Anspruch entsteht nur bei gravierender Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die völlig neue Maßnahmen erfordert.
4. Wichtige Hinweise für Pflegegrad 1 #
- Kein Gemeinsamer Jahresbetrag: Das Jahresbudget von 3.539,00 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege greift bei Pflegegrad 1 noch nicht (Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2).
- Fokus auf Erhalt der Selbstständigkeit: Der Entlastungsbetrag sollte strategisch genutzt werden, um Unterstützung im Haushalt zu finanzieren und pflegende Personen zu entlasten, was den längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit sichert.
