Anleitung: Den monatlichen Entlastungsbetrag sofort richtig einsetzen #
Viele Angehörige lassen dieses wichtige Budget ungenutzt auf dem Konto der Pflegekasse liegen. Dabei stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 monatlich 131,00 € zur Verfügung, um Ihren Alltag spürbar zu erleichtern.
Schritt-für-Schritt zur Entlastung im Alltag #
1. Den richtigen Dienstleister finden #
Suchen Sie nach Anbietern, die eine offizielle „Anerkennung zur Unterstützung im Alltag“ nach geltendem Landesrecht besitzen. Ohne diese Zertifizierung erstattet die Pflegekasse die Kosten nicht. Anerkannte Anbieter können sein:
- Zugelassene ambulante Pflegedienste
- Spezialisierte Betreuungsdienste und Nachbarschaftshilfen
- Zertifizierte Reinigungs- und Hauswirtschaftsfirmen
2. Die passende Leistung wählen #
Setzen Sie die 131,00 € flexibel für die Dinge ein, die Sie im Alltag am meisten entlasten:
| Kategorie | Beispiele für erstattungsfähige Leistungen |
|---|---|
| Hilfe im Haushalt | Reinigung der Wohnung, Fensterputzen, Wäscheservice, Einkaufen. |
| Begleitdienste | Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen oder beim Wocheneinkauf. |
| Einzelbetreuung | Gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen, Gedächtnistraining, Gespräche gegen Einsamkeit. |
3. Die Abrechnung klären (Zwei Varianten) #
Damit das Geld von der Pflegekasse fließt, gibt es zwei gängige Wege:
- Variante A (Die bequemste Lösung): Sie unterschreiben dem Dienstleister eine Abtretungserklärung. Dieser rechnet die 131,00 € dann jeden Monat direkt und automatisch mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Variante B (Kostenerstattung): Sie zahlen die Rechnung des Dienstleisters zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Quittung bei Ihrer Pflegekasse ein, welche Ihnen den Betrag auf Ihr Konto überweist.
4. Budget ansparen und übertragen #
Wussten Sie, dass der Entlastungsbetrag nicht am Monatsende verfällt? Nicht genutzte Beträge werden automatisch auf dem Konto der Pflegekasse angesammelt.
Wichtige Frist: Angesparte Beträge aus dem Vorjahr können in das nächste Kalenderhalbjahr (also bis zum 30. Juni des Folgejahres) übertragen und genutzt werden. Das ist ideal für größere Aktionen wie einen umfassenden Frühjahrsputz oder für eine intensivere Betreuung, während Ihre regulären Pflegepersonen im Urlaub sind.
