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Pflegegrad 5
Die höchste Stufe — und der höchste Anspruch.
465 Menschen haben schon ihr Ergebnis erhalten.
4,718 Google-RezensionenPflegegrad 5 setzt eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung voraus. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie viel Hilfe im Alltag tatsächlich nötig ist: beim Aufstehen, beim Waschen, beim Essen, bei der Orientierung.
Der Gutachter sieht nur eine Momentaufnahme. Was Sie in dieser knappen Stunde nicht belegen können, taucht im Gutachten nicht auf.
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Mehr als nur eine Stufe: Unterstützung, die das Leben zu Hause einfacher und sicherer macht.
990 € pro Monat, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung.
Bis zu 2.299 € pro Monat, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt. Beides lässt sich auch kombinieren.
131 € pro Monat für zertifizierte Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfen.
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, etwa für den barrierefreien Umbau der Dusche oder einen Treppenlift.
Monatliche Pauschale von 42 € für Pflege- und Hygieneartikel zum Verbrauch.
Alle Beträge Stand 2025.
Viele Menschen werden nach einem Klinikaufenthalt zunächst zu niedrig eingestuft. Der Gutachter sieht 30 bis 60 Minuten; der Alltag sieht anders aus, gerade an schlechten Tagen.
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Hier geht es nicht mehr um eine Höherstufung, sondern darum, dass die 990 € Pflegegeld und die weiteren Leistungen auch wirklich abgerufen werden. Viele Familien lassen Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen.
990 € im Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige (Stand 2025). Kommt stattdessen ein Pflegedienst, sind es bis zu 2.299 € als Pflegesachleistung. Sie können beides auch anteilig kombinieren.
Ja. Maßgeblich ist der Monat der Antragstellung. Wenn Sie den Antrag noch im aktuellen Monat stellen, die Begutachtung aber erst später stattfindet, erhalten Sie das Geld rückwirkend. Ein Grund mehr, keine Zeit zu verlieren.
Nein. Er ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der offiziellen Kriterien des SGB XI und gibt Ihnen Orientierung, ob ein Widerspruch oder ein Höherstufungsantrag Sinn ergibt. Die verbindliche Einstufung erfolgt immer durch den Medizinischen Dienst.
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Damit Jana zu Ihrer Lage etwas sagen kann, verarbeiten wir auch Ihre Angaben zur Pflegesituation. Das sind Gesundheitsdaten, und dafür brauchen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung. Sie können sie jederzeit widerrufen, und Sie müssen im Chat nichts angeben, was Sie nicht möchten.
Was wir womit machen, steht in der Datenschutzerklärung.