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Pflegegrad

Antworten auf Ihre Fragen zum Pflegegrad

Der Pflege-Dschungel ist kompliziert – wir machen ihn verständlich. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Antrag, Geldleistungen und unsere Hilfe.

Grundlagen zum Pflegegrad

Frage: Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Antwort: Anspruch hat jeder Versicherte, dessen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind. Wichtig ist: Der Zustand muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.

Es spielt keine Rolle, ob die Einschränkung körperlich, kognitiv (z.B. Demenz) oder psychisch ist.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen „Pflegestufe“ und „Pflegegrad“?

Antwort: Die „Pflegestufen“ (1, 2, 3) gibt es seit 2017 nicht mehr. Sie wurden durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Das neue System bewertet nicht mehr in Minuten (Zeitaufwand), sondern misst den Grad der Selbstständigkeit.

Das ist oft ein Vorteil, da nun auch geistige Einschränkungen (wie Demenz) besser berücksichtigt werden.

Frage: Muss ich für den Antrag schon krank oder bettlägerig sein?

Antwort: Nein. Ein Pflegegrad ist nicht erst dann möglich, wenn jemand im Bett liegt. Bereits Einschränkungen in der Mobilität (Unsicherheit beim Gehen),

Probleme bei der Körperpflege oder Hilfebedarf im Haushalt können für einen Pflegegrad (z.B. Grad 1 oder 2) ausreichen.

Warten Sie nicht zu lange mit dem Antrag!

Geld & Leistungen

Frage: Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Antwort:

Das hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Das Pflegegeld ist zur freien Verfügung (z.B. für pflegende Angehörige).

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (aber Anspruch auf Entlastungsbetrag & Hilfsmittel)
  • Pflegegrad 2: 332 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 573 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 765 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 947 € monatlich

Stand: 2025 – Werte können sich durch Gesetzesänderungen anpassen

Frage: Was sind Pflegesachleistungen?

Antwort:

Pflegesachleistungen sind ein Budget, das ausschließlich für professionelle Pflegedienste genutzt werden kann (z.B. zum Waschen, Medikamentengabe).

Dieses Budget ist deutlich höher als das Pflegegeld. Wenn Sie einen Pflegedienst nutzen, rechnet dieser direkt mit der Kasse ab.

Nutzen Sie das Budget nicht voll aus, können Sie den Rest anteilig als Kombinationsleistung (Pflegegeld) ausgezahlt bekommen.

Frage: Was ist der Entlastungsbetrag (131 €)

Antwort:

Jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu.

Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen oder Begleitung zum Arzt).

Wir beraten Sie gerne, welche Anbieter in Ihrer Region anerkannt sind.

PS: Diese Anbieter in Ihrer Region können wir empfehlen.

Hier finden Sie Ihren Pflegedienst in Ihrer Nähe
Wir helfen Ihnen beim Widerspruch

Antrag & MDK

Frage: Wie läuft der Termin mit dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) ab?

Antwort:

Ein Gutachter (Arzt oder Pflegekraft) besucht Sie zu Hause (oder ruft an), um Ihre Selbstständigkeit zu prüfen.

Er nutzt dazu ein Fragen-System mit 6 Modulen (NBA).

Vorsicht: Der Termin ist eine Momentaufnahme.

Viele Pflegebedürftige neigen dazu, sich „zusammenzureißen“ und wirken gesünder, als sie sind.

Eine gute Vorbereitung auf diesen Termin ist entscheidend für den Erfolg.

Frage: Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

Antwort:

Geben Sie nicht auf! Etwa jeder dritte Bescheid ist fehlerhaft. Sie haben einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Wir helfen Ihnen dabei, das Gutachten anzufordern, die Fehler zu finden und eine fachlich fundierte Begründung für den Widerspruch zu schreiben.

Frage: Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Antwort:

Die Pflegekasse muss gesetzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden.

Dauert es länger, muss die Kasse Ihnen unter Umständen für jede Woche Verzögerung 70 € zahlen (sofern die Kasse die Verzögerung verschuldet hat).

Erstellen Sie Ihren rechtssicheren Widerspruch in nur 2 Minuten.

Über pflegegrad2 (Unsere Hilfe)

Frage: Warum sollte ich pflegegrad2 beauftragen und es nicht selbst machen?

Antwort:

Formulare sind geduldig, Gutachter oft streng. Als Laien fehlen einem oft die richtigen Fachbegriffe, um den Hilfebedarf korrekt zu beschreiben.

Sven Sulik, der Gründer von pflegegrad2, ist examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Wir übersetzen Ihre Situation in die Sprache der Kassen.

Mit unserer Hilfe vermeiden Sie Formfehler, reduzieren Ihren Stress und erhöhen die Chance auf eine faire Einstufung (und damit mehr Geld) deutlich.

Frage: Arbeiten Sie deutschlandweit?

Antwort:

Ja. Unsere Beratung zur Antragshilfe, Widerspruch und MDK-Vorbereitung führen wir sehr erfolgreich online, mit unseren Partnern, telefonisch und per Video-Chat in ganz Deutschland durch.

Sie müssen dafür das Haus nicht verlassen.

In Ihrer Umgebung bieten unsere Partner nach Absprache auch Vor-Ort-Termine an.

Frage: Was kostet Ihre Beratung?

Antwort:

Das erste Orientierungsgespräch (Pre-Check Auswertung) ist für Sie kostenlos.

Danach arbeiten wir mit fairen Festpreisen oder Erfolgshonoraren, die wir Ihnen transparent vorab nennen.

Es gibt keine versteckten Kosten.

Oft rentiert sich unser Honorar schon durch die erste Zahlung des höheren Pflegegeldes.

Kein Problem. Nutzen Sie unseren kostenlosen Pre-Check oder schreiben Sie uns direkt.

Machen Sie den kostenlosen Test