Stomaversorgung durch Pflegedienst: Kosten & Finanzierung (2025)
Wenn ein geliebter Mensch eine Stomaversorgung benötigt, ist das oft eine große Umstellung im Alltag. Viele pflegende Angehörige fragen sich dann: Welche Kosten kommen auf uns zu, wenn wir die stomaversorgung durch pflegedienst kosten in Anspruch nehmen möchten, und wie kann die Pflegekasse dabei helfen? Es ist verständlich, dass Sie in dieser Situation nach Klarheit und praktischen Lösungen suchen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die finanzielle Belastung zu überblicken.
Die gute Nachricht ist: Die Kosten für die Stomaversorgung können, je nach individueller Situation und vorhandenem Pflegegrad, von der Pflege- und/oder Krankenkasse übernommen werden. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Finanzierung und zeigt Ihnen auf, welche Unterstützung Ihnen zusteht.
Wer zahlt die Stomaversorgung? Krankenkasse und Pflegekasse
Die Finanzierung der Stomaversorgung ist oft eine Angelegenheit, die sowohl die Kranken- als auch die Pflegekasse betrifft. Es ist wichtig zu verstehen, welche Kasse für welche Leistungen zuständig ist, um die Ihnen zustehende Unterstützung optimal nutzen zu können.
Die Rolle der Krankenkasse
Grundsätzlich ist die Krankenkasse für alle medizinisch notwendigen Leistungen zuständig. Dazu gehört in der Regel die Bereitstellung der Stoma-Hilfsmittel selbst (Beutel, Platten, Hautschutzmittel etc.) sowie die Anleitung zur Stomaversorgung im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn dies ärztlich verordnet ist. Die Kosten für die Materialversorgung werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen, oft nach Abzug einer gesetzlichen Zuzahlung, die bei Hilfsmitteln bei 10 % der Kosten, maximal jedoch 10 Euro pro Monat, liegt. Die medizinische Behandlungspflege, zu der die professionelle Stomaversorgung gehört, wird ebenfalls von der Krankenkasse getragen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Rolle der Pflegekasse bei einem Pflegegrad
Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, kann auch die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Stomaversorgung übernehmen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen oder des Pflegegeldes. Wenn die Stomaversorgung nicht ausschließlich als medizinische Behandlungspflege, sondern auch als Hilfe bei der Körperpflege oder der Ausscheidung im Rahmen der Grundpflege betrachtet wird, kommt die Pflegekasse ins Spiel.
Ein Beispiel: Wenn der Pflegedienst nicht nur das Stoma wechselt, sondern auch bei der allgemeinen Körperhygiene im Zusammenhang mit dem Stoma unterstützt, können diese Leistungen über Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Das ist besonders relevant, wenn die pflegebedürftige Person aufgrund ihres Zustandes nicht in der Lage ist, die Stomaversorgung selbstständig durchzuführen.
Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und dem Pflegedienst genau, welche Leistungen als medizinische Behandlungspflege (Krankenkasse) und welche als Grundpflege (Pflegekasse) abgerechnet werden können, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Pflegegrad und die finanziellen Leistungen (Stand 2025)
Ein bestehender Pflegegrad eröffnet Ihnen Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegekasse, die auch bei den Kosten für die Stomaversorgung entlasten können. Die Höhe der Unterstützung hängt dabei vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Pflegesachleistungen für die ambulante Stomaversorgung
Entscheiden Sie sich für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und decken die Kosten für professionelle Hilfe, die die Stomaversorgung, aber auch andere Bereiche der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung umfassen kann.
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro pro Monat (Stand 2025)
Ein Pflegegrad Stoma wird in der Regel dann anerkannt, wenn die Stomaversorgung einen erheblichen Teil der Selbstständigkeit im Bereich der Ausscheidung und der Körperpflege beeinträchtigt. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird der Unterstützungsbedarf im Modul 3 „Kontrolle über Ausscheidungen“ und Modul 4 „Selbstversorgung“ bewertet.
Pflegegeld als Alternative oder Kombination
Wenn Sie die Pflege selbst organisieren, beispielsweise durch Angehörige, oder nur teilweise einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, steht Ihnen Pflegegeld zu. Dieses kann flexibel eingesetzt werden, auch um die indirekten Kosten der Stomaversorgung zu decken oder pflegende Angehörige zu entlasten.
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat (Stand 2025)
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat (Stand 2025)
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren, dies nennt man Kombinationsleistung. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viele Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden.
Entlastungsbetrag und weitere Unterstützung
Unabhängig vom Pflegegrad – sofern ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt – steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (Stand 2025) zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, wie zum Beispiel zusätzliche Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch wenn er nicht direkt für die Stomaversorgung durch den Pflegedienst gedacht ist, kann er indirekt zur Entlastung beitragen, indem er Freiräume schafft oder andere Kosten abfedert.
Wichtiger Hinweis: Für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Jahr (Stand 2025) für Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Diese Leistungen können genutzt werden, wenn die private Pflegeperson ausfällt oder eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung notwendig wird.
Antragstellung und Beratung
Der erste Schritt zur finanziellen Unterstützung ist immer die Antragstellung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse, falls dieser noch nicht vorhanden ist. Auch wenn bereits ein Pflegegrad besteht, sollten Sie bei einer Veränderung des Bedarfs prüfen, ob eine Höherstufung sinnvoll wäre.
Zögern Sie nicht, sich umfassend beraten zu lassen. Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe sind die richtigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Leistungen und die Antragstellung. Sie können Ihnen helfen, die individuelle Situation zu bewerten und die optimalen Leistungen zu beantragen, die Ihnen bei den „stomaversorgung kosten“ zustehen.
Fazit
Die Stomaversorgung ist eine wichtige Aufgabe, die professionelle Unterstützung erfordern kann. Die stomaversorgung durch pflegedienst kosten werden in vielen Fällen von der Kranken- und Pflegekasse übernommen, insbesondere wenn ein Pflegegrad vorliegt. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Pflegesachleistungen, des Pflegegeldes und des Entlastungsbetrags, um die Ihnen zustehende finanzielle Unterstützung voll auszuschöpfen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt auf, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen sicherzustellen.
