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Pflegegrad 2

Vermittlung

So funktioniert die Vermittlung

Sechs Schritte, klare Fristen, und Ihre Daten bleiben bei uns, bis ein Betrieb zugesagt hat.

Die sechs Schritte

01

Sie fragen an

Im Formular auf einer Anbieterseite, auf der Haushaltshilfe-Seite oder am Telefon. Wir stellen die Fragen, die ein Betrieb braucht, um zusagen zu können: für wen, ab wann, wie oft, welcher Pflegegrad.

02

Wir sehen die Anfrage an

Ein Mensch prüft, ob alles da ist. Fehlt etwas, rufen wir Sie an, statt die Anfrage unvollständig weiterzugeben.

03

Wir fragen Betriebe in Ihrer Postleitzahl

Einen nach dem anderen, nach Nähe und danach, wer zuletzt am wenigsten Anfragen bekommen hat. Jeder Betrieb hat 24 Stunden. Antwortet er nicht, ist der nächste dran.

04

Erst die Zusage, dann Ihre Daten

Solange kein Betrieb zugesagt hat, kennt keiner Ihren Namen oder Ihre Nummer. Die Zusage gibt der Betrieb in unserem geschützten Portal, und nur dort sieht er danach Ihre Kontaktdaten. Nie per E-Mail, nie am Telefon.

05

Der Betrieb meldet sich bei Ihnen

Erstgespräch, Termin vor Ort, Fragen zur Abrechnung mit Ihrer Kasse. Preise vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb, wir nennen und verhandeln keine.

06

Sie entscheiden

Passt es, starten Sie. Passt es nicht, sagen Sie uns Bescheid, und wir fragen den nächsten Betrieb. Sie sind zu nichts verpflichtet.

Was Sie wann von uns hören

  • Sofort

    Die Bestätigung auf dem Bildschirm, dass die Anfrage angekommen ist.

  • Spätestens am nächsten Werktag

    Eine persönliche Rückmeldung von uns, meist telefonisch.

  • Sobald ein Betrieb zugesagt hat

    Die Nachricht, wer sich bei Ihnen melden wird. Vorher sagen wir nicht „es meldet sich jemand".

  • Wenn wir niemanden finden

    Sagen wir Ihnen das ehrlich, statt Sie warten zu lassen.

Was es kostet

Für Sie nichts. Der vermittelte Betrieb zahlt uns eine Gebühr, wenn er Ihre Anfrage annimmt. Den Preis für die Leistung selbst vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.

Viele Leistungen zahlt die Pflegekasse: den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI), die Sachleistung für Pflegedienste, Zuschüsse für Treppenlift und Badumbau. Was in Ihrem Fall gilt, klärt der Betrieb mit Ihnen im ersten Gespräch.

Lieber sprechen als tippen?

Wir sind auch abends und am Wochenende erreichbar. Am Telefon stellen wir dieselben Fragen wie im Formular, und die Anfrage geht denselben Weg.