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Pflegegrad 2

Vermittlung, für Sie kostenlos

Haushaltshilfe ohne Eigenanteil: 131 € im Monat zahlt die Pflegekasse

Für wen suchen Sie Unterstützung? *
Ab wann wird sie benötigt? *
Was genau soll übernommen werden?

Mehrfachauswahl möglich.

Wie viele Stunden pro Woche stellen Sie sich vor? *
Wie ist der Stand beim Pflegegrad? *

Ab Pflegegrad 1. Wir finden einen anerkannten Betrieb in Ihrer Nähe, der putzt, einkauft, kocht oder begleitet und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Das steht Ihnen zu

Der Entlastungsbetrag ist kein Zuschuss, den man beantragen muss. Er steht jedem Pflegegrad automatisch zu und wird nur ausgezahlt, wenn Sie ihn einsetzen.

131 €

im Monat, ab Pflegegrad 1

Quelle: § 45b SGB XI, seit 01.01.2025

1.572 €

im Jahr, wenn Sie jeden Monat nutzen (12 × 131 €)

Quelle: § 45b SGB XI

40 %

des Sachleistungsbetrags zusätzlich umwidmbar bei Pflegegrad 2 bis 5

Quelle: § 45a Abs. 4 SGB XI

Was eine Haushaltshilfe übernimmt

Alles, was den Alltag zu Hause trägt. Sie sagen im Formular, was Ihnen am wichtigsten ist.

Putzen und Ordnung

Küche, Bad, Böden, Fenster. Regelmäßig oder als Grundreinigung.

Einkaufen

Lebensmittel, Apotheke, Post. Nach Ihrer Liste, mit Quittung.

Wäsche

Waschen, trocknen, bügeln, Betten frisch beziehen.

Kochen

Mahlzeiten vorbereiten, gemeinsam essen, auf Diät und Vorlieben achten.

Begleitung zu Terminen

Zum Arzt, zur Therapie, zur Behörde. Hin und wieder zurück.

Gesellschaft

Spaziergang, Gespräch, Spiele, Zeitung vorlesen. Gegen die Einsamkeit.

So läuft es ab

01

Sie fragen an

Zwei Minuten im Formular: Postleitzahl, was übernommen werden soll, wie oft. Kein Pflegegrad nötig, um zu fragen.

02

Wir fragen anerkannte Betriebe

Nur Angebote, die nach § 45a SGB XI anerkannt sind. Sonst zahlt die Kasse nicht. Einen nach dem anderen, jeder hat 24 Stunden.

03

Erst die Zusage, dann Ihre Daten

Ihre Kontaktdaten sieht nur der Betrieb, der zugesagt hat, in unserem geschützten Portal. Nie per Mail, nie am Telefon.

04

Der Betrieb rechnet mit der Kasse ab

Mit einer Abtretungserklärung geht die Rechnung direkt an die Pflegekasse. Sie gehen nicht in Vorkasse.

Alle Schritte, Fristen und was Sie wann von uns hören: So funktioniert die Vermittlung.

Unabhängig

Wir betreiben keinen eigenen Dienst und schicken niemanden zu Ihnen. Wir fragen anerkannte Betriebe in Ihrer Region, und Sie entscheiden.

Ihre Daten bleiben bei uns

Bis ein Betrieb zugesagt hat, kennt niemand Ihren Namen oder Ihre Nummer. Auskunft und Löschung lösen Sie jederzeit selbst aus.

Erreichbar, wenn Sie Zeit haben

Angehörige rufen abends und am Wochenende an. Unser Telefon ist dann nicht aus: 02173 2641099.

Häufige Fragen

Reicht Pflegegrad 1 wirklich aus?

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden (§ 45b SGB XI). Bei Pflegegrad 1 ist er oft die wichtigste Leistung überhaupt, weil es dort noch kein Pflegegeld gibt.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Nicht, wenn der Betrieb direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dafür unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Manche Kassen erstatten stattdessen gegen eingereichte Rechnung. Was Ihre Kasse macht, klärt der Betrieb mit Ihnen im ersten Gespräch.

Was ist, wenn ich den Betrag im letzten Jahr nicht genutzt habe?

Was in einem Kalenderjahr übrig geblieben ist, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Danach verfällt der Rest. Wer erst im Frühjahr anfängt, kann also zwei Töpfe nutzen.

Reichen 131 € für eine Haushaltshilfe?

Das hängt vom Stundensatz des Betriebs ab, den vereinbaren Sie direkt mit ihm. Mit Pflegegrad 2 bis 5 können Sie zusätzlich bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen (§ 45a Abs. 4 SGB XI), wenn Sie diesen Teil nicht für einen Pflegedienst brauchen.

Wie schnell meldet sich jemand?

Wir melden uns persönlich, spätestens am nächsten Werktag. Danach fragen wir die Betriebe in Ihrer Postleitzahl, jeder hat 24 Stunden für seine Antwort. Es eilt? Rufen Sie an: 02173 2641099. Wir sind auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was kostet mich die Vermittlung?

Nichts. Der vermittelte Betrieb zahlt uns eine Gebühr, wenn er Ihre Anfrage annimmt. Den Preis für die Leistung selbst vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb, wir nennen und verhandeln keine Preise.